1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform „Öl-Gemeinschaft“ durch Lieferanten. Anbieterin ist die Minicon eG, Danziger Straße 4, 66994 Dahn („wir“). Sie sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung“). Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nicht.
2. Leistung der Plattform
Wir vermitteln Lieferanten gebündelte Heizöl-Bestellungen von Verbrauchern aus kleinen Liefergebieten. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Abnehmer zustande. Lieferung, Rechnung, Zahlung, Gewährleistung, Pflichtinformationen und Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern liegen allein beim Lieferanten. Wir erbringen keine Zahlungsdienste.
3. Zulassung
- Die Teilnahme setzt einen Antrag im Portal mit Firma, Anschrift, Ansprechpartner, Kontaktdaten und – soweit vorhanden – USt-IdNr. und Registerangaben voraus.
- Wir prüfen den Antrag und schalten den Lieferanten je Liefergebiet frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; eine Ablehnung begründen wir.
- Änderungen an Betriebsdaten werden erneut geprüft. Weitere Mitarbeiterkonten eines Betriebs schalten wir auf Antrag frei.
- Der Lieferant stellt sein Impressum bzw. seine Anbieterkennzeichnung bereit; Abnehmer sehen sie nach dem Zuschlag.
4. Staffelpreise und Optionen
Der Lieferant hinterlegt je Gebiet und Sorte Preislisten mit Gültigkeitszeitraum. Eine Staffel legt fest, ab welcher Gesamtmenge der Runde welcher Preis je 100 Liter gilt. Preise sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer, Energiesteuer und CO₂-Abgabe. Zusätzlich kann der Lieferant Mindestmengen je Abladestelle und je Runde sowie pauschale Aufpreise für Optionen (z. B. Schlauch über Standardlänge, Kleinfahrzeug, weitere Abladestelle, Express) festlegen.
Eine zum Bestellschluss gültige Staffel ist für die betreffende Runde verbindlich. Frühere Stände werden unveränderlich gespeichert. Der Lieferant ist für die Richtigkeit seiner Preisangaben gegenüber Verbrauchern verantwortlich.
5. Vergabe und Ranking (Art. 5 P2B-Verordnung)
Die Reihenfolge, in der Lieferanten für eine Runde angefragt werden, bestimmen ausschließlich diese Parameter in dieser Rangfolge: 1. die Menge der Runde, die der Lieferant nach seinen Mindestmengen beliefern kann (mehr vor weniger), 2. der günstigste Gesamtbetrag zum Bestellschluss, 3. bei Gleichstand die früher gültige Preisliste.
- Berücksichtigt werden Lieferanten, die für das Gebiet freigeschaltet sind, alle in der Runde bestellten Sorten anbieten und deren Mindestmenge für die Runde erreicht ist.
- Für jeden berücksichtigten Lieferanten wird der Gesamtbetrag aller Bestellungen der Runde aus seiner gültigen Staffel (Gesamtliter der Runde) und seinen Aufpreisen für die gewählten Optionen berechnet.
- Der Lieferant mit dem niedrigsten Gesamtbetrag wird angefragt und hat 24 Stunden Zeit zuzusagen. Bei Ablehnung oder Fristablauf wird der Lieferant mit dem nächstniedrigeren Gesamtbetrag angefragt.
Andere Umstände – etwa Bewertungen, Umsätze, Entgelte oder eine Beziehung zur Minicon eG – beeinflussen die Reihenfolge nicht. Es gibt keine Möglichkeit, gegen Entgelt eine bessere Position zu erhalten.
6. Zusage und Lieferung
Mit der Zusage bestätigt der Lieferant die Preise aus seiner Staffel und legt Liefertage und Zeitfenster je Abnehmer fest. Nach der Bestätigung durch die Abnehmer erhält er die Lieferliste. Er liefert zu den vereinbarten Terminen und meldet je Bestellung die tatsächlich gelieferte Menge oder „nicht angetroffen“. Sinkt die bestätigte Gesamtmenge unter die Staffel der Zusage, gilt für alle Abnehmer der Runde der Preis der Staffel, die die bestätigte Menge erreicht.
7. Vertraulichkeit und Wettbewerb
Lieferanten sehen ausschließlich eigene Preise und eigene Ergebnisse. Staffeln, Angebote, Zuschläge oder Rangfolgen anderer Lieferanten werden nicht offengelegt – weder vorher noch nachträglich, auch nicht zusammengefasst. Wir geben keine Preisempfehlungen. Lieferanten verpflichten sich, die Plattform nicht für Absprachen oder den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen zu nutzen.
8. Daten der Abnehmer
Vor dem Zuschlag sieht der Lieferant für Runden seiner Gebiete Gesamtmengen, zusammengefasste Verfügbarkeiten und die Kartenpunkte der Bestellungen; Namen und Adressen nur, soweit Abnehmer eingewilligt haben. Nach Zusage und Bestätigung erhält er die Daten der bestätigten Abnehmer, die er zur Lieferung braucht. Er verarbeitet sie als eigener Verantwortlicher ausschließlich zur Abwicklung des Kaufvertrags und beachtet das Datenschutzrecht.
9. Einschränkung, Sperre, Kündigung (Art. 4 P2B-Verordnung)
- Wir können die Nutzung einschränken oder aussetzen, insbesondere bei falschen Betriebsangaben, wiederholt nicht eingehaltenen Zusagen oder Lieferterminen, Verstößen gegen Ziffer 7 oder geltendes Recht. Die Gründe teilen wir vor oder spätestens mit Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) mit.
- Eine vollständige Beendigung der Teilnahme durch uns kündigen wir mindestens 30 Tage vorher mit Begründung auf einem dauerhaften Datenträger an, außer in den in Art. 4 Abs. 4 P2B-Verordnung genannten Fällen.
- Der Lieferant kann der Entscheidung widersprechen; wir prüfen den Widerspruch über den Weg in Ziffer 11.
- Der Lieferant kann seine Teilnahme jederzeit beenden. Bereits zugesagte Runden sind noch abzuwickeln.
10. Änderungen dieser Bedingungen (Art. 3 P2B-Verordnung)
Änderungen teilen wir mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mit. Der Lieferant kann in dieser Zeit kündigen. Reicht er nach Ablauf der Frist neue Preise ein oder sagt er eine Runde zu, gilt dies als Zustimmung. Kürzere Fristen gelten nur, soweit Art. 3 Abs. 4 P2B-Verordnung sie zulässt.
11. Beschwerden und Kontaktstelle
Beschwerden – etwa zu Freischaltung, Sperre oder Vergabe – richten Sie an [email protected] (Betreff „Beschwerde Lieferant“). Wir prüfen sie zügig und teilen das Ergebnis mit. Zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA ist die Minicon eG unter [email protected] und +49 151 27600607; Sprache ist Deutsch. Meldungen rechtswidriger Inhalte sind über denselben Weg möglich.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine bestimmte Zahl von Runden, Bestellungen oder Zuschlägen sichern wir nicht zu. Der Lieferant stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Angaben oder der Abwicklung seiner Kaufverträge beruhen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Minicon eG. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Ein etwaiges Entgelt für die Teilnahme regelt eine gesonderte Vereinbarung.