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Heizöl-Sorten

Welches Heizöl passt zu Ihrer Heizung?

Welche Sorten eine Runde anbietet, hängt von den Lieferanten des Gebiets ab. Hier finden Sie die üblichen Sorten mit ihren Normen – und die wichtigsten Punkte, die Sie vor der Bestellung prüfen sollten.

Überblick

Die Sorten im Vergleich

  • Heizöl EL schwefelarm

    Der heutige Standard für alle Ölheizungen

    DIN 51603-1Ohne gesonderte Freigabe

    Höchstens 50 mg Schwefel je Kilogramm. Diese Sorte ist heute der Standard im Handel; das frühere Heizöl EL mit bis zu 1.000 mg/kg ist praktisch verdrängt.

    Geeignet für alle Ölheizungen.

    • Pflicht für Brennwertgeräte, wenn das Kondensat ohne Neutralisation abgeleitet wird.
    • Für Heizöl mit höchstens 50 mg/kg Schwefel gilt der niedrigere Energiesteuersatz (61,35 € je 1.000 l, § 2 Abs. 3 EnergieStG).
  • Premium schwefelarm

    Schwefelarm mit Additiven

    DIN 51603-1 + AdditiveOhne gesonderte Freigabe

    Schwefelarmes Heizöl, dem der Hersteller Additive zusetzt – etwa Stabilisatoren, Metalldeaktivatoren oder Geruchsüberdecker.

    Geeignet für alle Ölheizungen, die schwefelarmes Heizöl vertragen.

    • Die Zusammensetzung der Additive unterscheidet sich je nach Marke und Lieferant.
    • Welche Premium-Sorte ein Lieferant führt, sehen Sie nach dem Zuschlag.
  • Bio-Heizöl B10

    Schwefelarm mit bis zu 10,9 % Bioanteil

    DIN SPEC 51603-6Ohne gesonderte Freigabe

    Schwefelarmes Heizöl mit Fettsäuremethylester (FAME) als Bioanteil: bei B10 mehr als 5,9 bis 10,9 %. Früher hieß diese Gruppe „EL A Bio“.

    Laut Buderus und Brötje für alle Ölkessel dieser Hersteller freigegeben – im Zweifel die Unterlagen Ihres Kessels prüfen.

    • Für den Bioanteil fällt keine CO₂-Abgabe an (Angabe der Deutschen Emissionshandelsstelle).
  • Bio-Heizöl B20

    Bioanteil bis 20,9 % – nur mit Kesselfreigabe

    DIN SPEC 51603-6Nur mit Kesselfreigabe

    Schwefelarmes Heizöl mit mehr als 10,9 bis 20,9 % FAME. Nicht überall erhältlich.

    Nur mit ausdrücklicher Freigabe des Kessel- bzw. Brennerherstellers.

    • Bei der Bestellung bestätigen Sie, dass die Freigabe für Ihre Anlage vorliegt.
  • Paraffinisches Heizöl (HVO)

    Hydrierte Pflanzen- oder Altfette – nur mit Kesselfreigabe

    DIN/TS 51603-8Nur mit Kesselfreigabe

    Paraffinisches Heizöl aus hydrierten Pflanzen- oder Altfetten (HVO), zum Beispiel als HVO60 oder HVO100. Anbieter nennen bis zu 90 % weniger CO₂ – das ist eine Herstellerangabe.

    Nur zulässig, wenn der Gerätehersteller es freigegeben hat (z. B. Viessmann Vitoladens 300-C bis 100 %, Brötje ab Werk HVO60).

    • Wie gut HVO für Privathaushalte praktisch verfügbar ist, ist derzeit offen – fragen Sie im Zweifel beim Lieferanten nach.
    • Bei der Bestellung bestätigen Sie, dass die Freigabe für Ihre Anlage vorliegt.

Für Bio-B20 und HVO bestätigen Sie bei der Bestellung, dass der Hersteller Ihres Kessels bzw. Brenners die Sorte freigegeben hat. Im Zweifel fragen Sie Ihren Heizungsbetrieb. Das frühere Heizöl EL „Standard“ mit bis zu 1.000 mg/kg Schwefel bieten wir nicht an.

Bestell-Wissen

Vor der Bestellung kurz prüfen

Diese Angaben fragt der Bestellwunsch ab. Wer sie vorher klärt, vermeidet Ärger am Liefertag.

Grenzwertgeber ist Pflicht

Nach § 23 AwSV misst der Fahrer vor dem Befüllen den Füllstand und prüft den Grenzwertgeber. Ist er defekt, wird nicht befüllt. Ausnahme: Einzeltanks bis 1,25 m³ dürfen mit selbsttätig schließender Zapfpistole befüllt werden. Bei der Bestellung bestätigen Sie, dass Ihr Tank geeignet ist.

Schlauchlänge: 40 m Standard

40 Meter Schlauch sind üblich und ohne Zusatzoption die zugesicherte Länge. Liegt Ihr Füllstutzen weiter von der Stelle entfernt, an der der Tankwagen halten kann, wählen Sie 60, 80 oder 100 Meter – Lieferanten berechnen dafür einen Aufpreis.

Zufahrt und Fahrzeuggröße

Ohne Angabe darf jede Fahrzeuggröße kommen, auch mit Anhänger. Bei engen Straßen, Gewichtsgrenzen oder Steigungen wählen Sie ein Kleinfahrzeug (gegen Aufpreis) und beschreiben die Zufahrt im Hinweisfeld. Prüfen Sie selbst, ob ein Tankwagen halten und wenden kann.

Richtige Menge: die 95-%-Regel

Oberirdische Tanks werden bis 95 % gefüllt, unterirdische bis 97 %. Faustregel: 95 % des Nennvolumens minus Restbestand. Bei Batterietanks aus Kunststoff besteht durch ungleiche Füllstände ein Überfüllrisiko – geben Sie die Tankart deshalb an.

Mindermenge: Weicht die tatsächlich abgenommene Menge um mehr als 10 % nach unten ab, darf der Lieferant den Literpreis anpassen.

Abladestellen: Jeder Tank bzw. Füllstutzen zählt als eigene Abladestelle. Je Bestellung sind bis zu vier möglich; Lieferanten können eine Mindestmenge je Abladestelle festlegen, üblich sind 500 Liter.

Quellen

Woher diese Angaben stammen

Normen und Eignung nach den Infoblättern 42 und 50 des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sowie Angaben der Hersteller Buderus, Brötje, Viessmann und Wolf. Energiesteuer nach § 2 Abs. 3 Energiesteuergesetz, CO₂-Abgabe nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle, Befüllregeln nach § 23 AwSV und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt, übliche Bestelloptionen nach den Bedingungen großer Heizöl-Portale. Die Angaben ersetzen nicht die Unterlagen Ihres Heizungsherstellers.