Grenzwertgeber ist Pflicht
Nach § 23 AwSV misst der Fahrer vor dem Befüllen den Füllstand und prüft den Grenzwertgeber. Ist er defekt, wird nicht befüllt. Ausnahme: Einzeltanks bis 1,25 m³ dürfen mit selbsttätig schließender Zapfpistole befüllt werden. Bei der Bestellung bestätigen Sie, dass Ihr Tank geeignet ist.
